Rechtsprechung
VG Koblenz, 13.10.2006 - 7 L 1432/06 KO |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Schülers auf Versetzung in die nächsthöhere Schulklasse auf Basis einer erfolgten Nachprüfung; Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungen und Bewertungen; Überprüfbarkeit "klassischer Beurteilungsfehler" bzw. "relevanter Bewertungsfehler"; ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Mündliche Nachprüfung blieb ohne Erfolg
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schüler wehrt sich erfolglos gegen nicht bestandene mündliche Nachprüfung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04
Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".
Auszug aus VG Koblenz, 13.10.2006 - 7 L 1432/06
Auch darf die Bewertung nicht auf einer fachlich unhaltbaren Annahme des Prüfers beruhen (so auch BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25/04 -, NVwZ 2004, 1375).Der Prüfung des Gerichts entzogen sind daher die Einordnung des Schwierigkeitsgrads - 5 - - 6 - einer Aufgabe, die Gewichtung der verschiedenen Aufgaben, die Würdigung der Qualität der Lösungsdarstellung, die Bewertung von Stärken, Schwächen und Mängeln der Bearbeitung sowie letztlich auch die Entscheidung, ob eine Prüfungsleistung noch als bestanden gelten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004, a.a.O.; VG Saarlouis, Urteil vom 21. November 2005 - 1 K 239/04 -, nach juris).
- VG Saarlouis, 21.11.2005 - 1 K 239/04
Prüfungsrecht; Einzelfall einer nur knapp nicht bestandenen Abiturprüfung
Auszug aus VG Koblenz, 13.10.2006 - 7 L 1432/06
Der Prüfung des Gerichts entzogen sind daher die Einordnung des Schwierigkeitsgrads - 5 - - 6 - einer Aufgabe, die Gewichtung der verschiedenen Aufgaben, die Würdigung der Qualität der Lösungsdarstellung, die Bewertung von Stärken, Schwächen und Mängeln der Bearbeitung sowie letztlich auch die Entscheidung, ob eine Prüfungsleistung noch als bestanden gelten kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Mai 2004, a.a.O.; VG Saarlouis, Urteil vom 21. November 2005 - 1 K 239/04 -, nach juris).Nicht nur, dass es alleinige Aufgabe des jeweiligen Prüfers - und nicht des Prüflings - ist, den Schwierigkeitsgrad der Aufgaben einzuordnen und diese zu gewichten, er ist es letztlich, der - sofern wie hier keine (Einzel-)Bewertungsrügen durchgreifen - entscheidet, ob eine Prüfungsleistung in der Gesamtschau des gesamten Prüfungsablaufs noch als bestanden gelten kann (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 21. November 2005, a.a.O.).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Koblenz, 13.10.2006 - 7 L 1432/06
Bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (1 BvR 419/81 u. 213/83, NJW 1991, 2005 [BVerfG 17.04.1991 - 1 BvR 419/81] ) war die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen durch die Gerichte auf einen engen Kanon (klassischer) Beurteilungsfehler beschränkt: Geprüft wurde nur, ob Verfahrensfehler begangen, anzuwendendes Recht verkannt, ein unrichtiger Sachverhalt unterstellt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden. - VG Aachen, 11.08.2006 - 9 K 2134/05
Auszug aus VG Koblenz, 13.10.2006 - 7 L 1432/06
Es hat jegliches Vorbringen objektiv zu würdigen und auf seine Plausibilität hin zu prüfen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 11. August 2006 - 9 K 2134/05 -, nach juris).